Patientenverfügung
Wenn ein Patient aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder eines Unfalls seine Wünsche nicht mehr äußern kann, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Mit diesem Dokument können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen Sie in diesem Fall wünschen. Sie können auch bestimmen, welche Therapien nicht angewendet werden sollen.
Die Verfügung kann formlos gestaltet werden, sie muss jedoch mit Datum und Unterschrift versehen werden. Es empfiehlt sich zudem, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren (beispielsweise jährlich). Bewahren Sie das Dokument an einer Stelle auf, die Ihren Angehörigen bekannt ist.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu weiterführende Informationen. www.bmjv.de
Sie können sich Ihr Formular auch hier downloaden:
Download Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung