Erbfragen
Antworten auf die Fragen rund um die Themen Erben und Vererben sind oft recht komplex und für Laien nicht immer auf Anhieb transparent. Wir möchten Ihnen nachfolgend einen kleinen Überblick vermitteln.
Die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.
Wenn der Erblasser später sein Vermögen nach seinen persönlichen Wünschen vererben möchte, ist er mit dem Verfassen eines Testaments gut aufgestellt. Das Testament ist verbindlich, setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und beseitigt eventuelle Unklarheiten.
Für die Rechtsgültigkeit des Testaments muss beachtet werden:
- Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
- Der Verfasser ist verpflichtet, das Testament eigenhändig und handschriftlich zu verfassen. Das Dokument muss mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden sowie mit Ort und Datum versehen werden.
Ein notariell erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten, im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament, als vorteilhaft erweisen. Wir empfehlen die Aufbewahrung an einem sicheren Ort, den nur Ihre engsten Angehörigen kennen bzw. Ihr Rechtsbeistand.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Sie in juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Für eine kompetente fachmännische Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Testament sowie Vorlagen zum Download.
www.bmjv.de
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.